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„Jeder köchelt vor sich hin“
BZ-INTERVIEW: Patientenvertreter Frank Lepold über ein seiner Meinung nach unzureichendes Patientenrechtegesetz.
Frank Lepold Foto: privat
Frank Lepold, 48, ist Leiter der Bundesgeschäftsstelle des Deutschen Patientenschutzbundes e.V.. Frederik Jötten fragte ihm, wie er als Patientenvertreter den Entwurf der Bundesregierung zum neuen Patientenrechtegesetz einschätzt.
BZ: Herr Lepold, wie beurteilen Sie den Entwurf für das neuen Patientenrechtegesetz der Bundesregierung?
Lepold: Wir als Patientenvertreter sind enttäuscht. Anspruch auf Akteneinsicht, Beweislastumkehr bei groben Behandlungsfehlern – das ist bereits gängige Rechtsprechung. In der Berichterstattung wurde oft betont, dass die Krankenkassen künftig ihre Versicherten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen unterstützen sollen. Wichtig und richtig, aber auch das gibt es schon.
BZ: Den Krankenhäusern wird ein Risiko- und Fehlermanagement vorgeschrieben – das ist doch ein Fortschritt.
Lepold: Viele Kliniken haben diese Systeme schon, auch Berufsverbände wie die Anästhesisten und die Notärzte beispielsweise oder die Klinken ganzer Regionen wie Berlin. Aber jeder köchelt vor sich hin, das ist kein systematischer Zugang, der allen Patienten nützt.
BZ: Viele Ärzte haben bei diesem Vorhaben die Befürchtung, dass sie an den Pranger gestellt werden könnten.
Lepold: Es muss eine neue Kultur in der Ärzteschaft geschaffen werden, in der Fehler zugegeben werden können. Aber die bisherigen Meldesysteme sind alle von Ärztekammern geschaffen worden. Unser Vertrauen ist gering, dass die Kammern die nötige Transparenz schaffen. Wir sehen in dieser Frage den Gesetzgeber gefragt.
BZ: Die Ärzte setzen bei der Fehleraufdeckung auf Freiwilligkeit und Anonymität.
Lepold: Alles, was zu weniger Fehlern führt, ist uns willkommen – auch anonyme Meldesysteme. Auf der anderen Seite muss ein geschädigter Patient auch zu seinem Recht kommen. Wir Patientenverbände hatten gefordert, dass im neuen Gesetz für die Oberlandesgerichte zwingend Fachsenate für Arzthaftungs-Verfahren eingerichtet werden. Oft nicken Richter ja nur das ab, was in einem medizinischen Gutachten steht, weil sie sich mit der Materie nicht auskennen. Das wurde leider nicht berücksichtigt.
BZ: Was kann jemand machen, der vermutet, Opfer eines Kunstfehler s geworden zu sein?
Lepold: Auf keinen Fall müssen Sie bis 2013 auf das neue Patientenrechtegesetz warten. Nutzen Sie ihr Recht zur Akteneinsicht, rufen sie bei einer unabhängigen Beratungsstelle an, fragen Sie bei ihrer Krankenkasse um Hilfe. Am besten ist es, von dort ein Vorgutachten zu bekommen, um so die Rechtslage auszuloten. Viele Kassen bieten das jetzt schon an.